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News Arbeitsrecht |
| Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 Schlagworte/Normen: Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen Volltext der PE: Die Anweisung an einen Arbeitnehmer, mit asbesthaltigem Material ohne... |
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| Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 660/10 Schlagworte/Normen: Landesarbeitsgericht Hamm: Nettolohnvereinbarung im bezahlten Fußball - ungeklärt - Volltext der PE: Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat... |
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| Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10 Schlagworte/Normen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Keine Wiederaufnahme des Verfahrens des gekündigten Kirchenmusikers Volltext der PE: Der Kläger war seit dem... |
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| Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 29.04.2011, veröffentlicht am 02.05.2011 - 7 TaBV 7/10 Schlagworte/Normen: Betriebsratswahl im Betrieb "Zentrale" der Daimler AG vom 10.03.2010 ist unwirksam - Streit über... |
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| Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschlüsse vom 3 TaBV 31/10 vom 23.03.2011; 2 TaBV 35/10 vom 05.04.2011 und 3 TaBV 36/10 vom 27.04.2011), veröffentlicht am 05.05.2011 Schlagworte/Normen: Wählen und gewählt werden bei... |
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VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
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(Stuttgart)  Bevor ein Arbeitgeber auf Druck von Arbeitskollegen eventuell kündigen darf, muss er konkrete Maßnahmen ergriffen haben, die Drucksituation zu beseitigen. Ein Arbeitsverhältnis kann aber gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei einer Behörde anzeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben.
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(Stuttgart)  Wird von tarifgebundenen Arbeitgebern in vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen mit nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten die Anwendbarkeit des jeweiligen BAT und der sich diesem Tarifvertrag anschließenden Tarifverträge vereinbart, handelt es sich regelmäßig um eine sogenannte „Gleichstellungsklausel“ im Sinne der jahrelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
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(Stuttgart) Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt.
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(Stuttgart)  Wird in ab 01.01.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen mit nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten die Anwendbarkeit des jeweiligen BAT und der sich diesem Tarifvertrag anschließenden Tarifverträge vereinbart, verdrängen ungünstigere Haustarifverträge diese Vereinbarung nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn es für eine gewollte Verdrängung konkrete Anhaltspunkte im Arbeitsvertrag gibt. Das ist durch Auslegung festzustellen.
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(Stuttgart) Ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Ob es zuvor einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Pressemitteilungen |
| (Stuttgart) Wird einer mit der Notfallrettung beauftragten privaten Hilfsorganisation dieser Auftrag gekündigt, so gehen die Arbeitsverhältnisse ihrer Arbeitnehmer infolge Betriebsübergangs nur dann auf den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes über, wenn dieser die Notfallrettung selbst übernimmt, nicht jedoch, wenn er andere private Hilfsorganisationen damit betraut.
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| (Stuttgart)  Bevor ein Arbeitgeber auf Druck von Arbeitskollegen eventuell kündigen darf, muss er konkrete Maßnahmen ergriffen haben, die Drucksituation zu beseitigen. Ein Arbeitsverhältnis kann aber gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei einer Behörde anzeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben.
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(Stuttgart)  Wird von tarifgebundenen Arbeitgebern in vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen mit nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten die Anwendbarkeit des jeweiligen BAT und der sich diesem Tarifvertrag anschließenden Tarifverträge vereinbart, handelt es sich regelmäßig um eine sogenannte „Gleichstellungsklausel“ im Sinne der jahrelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
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